
Großer Erfolg
komba rheinland-pfalz erstreitet höhere Eingruppierung für den kommunalen VollzugsdienstMehr

Eingruppierung Kommunaler Vollzugsdienst
Das Bundesarbeitsgericht hat über die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten des bezirklichen Ordnungsdienstes der Freien- und Hansestadt Hamburg entschieden. In dem Urteil vom 21.03.2012 (4 AZR 266/10) hat das BAG in mehreren Fällen zugunsten der EntMehr
Grundsatzforderungen Kommunaler Vollzugsdienst
Grundsätzlich fordern wir, dass den Beschäftigten im kommunalen Vollzugsdienst Perspektiven angeboten werden, die ein zukunftsfähiges Berufsleben ermöglichen.Mehr
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